Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Das Tennistraining TSCZ bietet Tennis-, Konditionstrainings und Dienstleistungen an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, welche sich für eines dieser Angebote anmelden oder ein solches in Anspruch nehmen. Nebenabreden oder Änderungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
2. Tennis- und Konditionstrainings
2.1 Angebot
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:
- Gruppentrainings
- Privatlektionen
- Trainingslager
- Turniere
- Dienstleistungen
Zeitraum des regulären Tennisunterrichts:
- Sommer: Anfang Mai bis Mitte Oktober (17 Trainings)
- Winter: Mitte Oktober bis Anfang Mai (21 Trainings)
Während den Schulferien findet das reguläre Training nicht statt. Es gelten die Schulferien des Kantons Zürich. An Feiertagen (exkl. Heiligabend, Weihnachten und Karfreitag) wird der reguläre Tennisunterricht normal durchgeführt.
Die Kurskosten sind auf dem Anmeldeformular für das jeweilige Angebot aufgelistet. Die Preise sind verbindlich und Preisänderungen vorbehalten.
2.2 Anmeldung
Die Anmeldung für ein Angebot hat schriftlich zu erfolgen. Das Tennistraining TSCZ ist in der Annahme der eingereichten Anmeldung frei. Erst durch Mitteilen eines konkreten Termins zur Durchführung, wird diese verbindlich.
Die Gruppen werden nach praktischen Kriterien, wie Spielstärke und Alter zusammen¬gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, die Gruppeneinteilung jederzeit anzupassen.
Zudem kann es aus organisatorischen Gründen vorkommen, dass Klassen zeitlich verschoben oder zusammengelegt werden.
Das Tennistraining TSCZ ist sowohl in der Einteilung der Trainer als auch bei der Gestaltung des Trainingsinhaltes frei.
Probetrainings sind in der Sommersaison kostenlos und können individuell oder in Gruppen stattfinden.
2.3 Verpflichtungen
Mit einer Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden an sämtlichen Trainingseinheiten eines jeweiligen Angebots teilzunehmen.
Weiterhin sind den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Nichtbefolgung kann zum Ausschluss führen.
Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung des Kursgeldes.
2.4 Abmeldung
Abmeldungen müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings mündlich, schriftlich oder telefonisch, mit entsprechender Begründung, mitgeteilt werden. Abgesagte Gruppenlektionen werden in Rechnung gestellt. Unentschuldigtes Fernbleiben sowie unbegründete Verspätungen werden nicht geduldet und können im Wiederholungsfall zum Ausschluss führen.
Privatlektionen können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Lektionen werden vollumfänglich verrechnet.
Abmeldungen für den gesamten Zeitraum des regulären Tennisunterrichts oder für andere Angebote müssen vor Anmeldeschluss erfolgen, ansonsten besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung.
2.5 Kosten
Kurse, welche aufgrund schlechten Wetters abgesagt werden müssen, werden grundsätzlich nicht verrechnet. Wir behalten uns allerdings vor, ein kostenpflichtiges Alternativ-Programm durchzuführen.
Eine Lektion, die mindestens 30 Minuten gedauert hat und wetterbedingt abgesagt werden muss, wird als gespielte Lektion gewertet.
Bei Unterbestand einer Gruppe wird der Kurs nach Absprache durchgeführt, wobei das Kursgeld entsprechend der Preistabelle erhöht wird.
Ausfälle wegen Krankheit oder Verletzung werden gegen ein Arztzeugnis nicht verrechnet, sofern der oder die Teilnehmende an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Daten pausieren muss. Dies gilt nicht für das Wintertraining!
Sowohl der reguläre Tennisunterricht als auch die anderen Angebote werden jeweils nach erbrachter Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
2.6 Annulationsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, das reguläre Training sowie weitere Angebote aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder nicht passender Spielstärken abzusagen.
3. Datenschutz
Fotos und Filmaufnahmen, welche im Rahmen des Tennisunterrichts und unter Berücksichtigung der Einverständniserklärung gemacht werden, können ohne Anspruch auf Vergütung multimedial für Kommunikationszwecke verwendet werden.
Persönliche Daten können durch das Tennistraining TSCZ elektronisch gespeichert werden. Weiterhin sind wir bis auf Widerruf berechtigt, Daten der Kursteilnehmenden an Jugend+Sport weiterzuleiten.
4. Versicherung
Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das Tennistraining TSCZ lehnt jegliche Haftung ab.
5. Anwendbares Recht
Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
6. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Zürich.